Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) setzt die DAC 6-Richtlinie – die sechste Stufe der EU-Richtlinie betreffend die Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation) – in Österreich um. Sebastian Bergmann, stellvertretender Vorstand des Instituts für Anwaltsrecht, hat gemeinsam mit zwei Herausgebern und einem hochkarätigen Autorenteam einen aktuellen Kommentar dazu vorgelegt. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen nach dem EU-MPfG können zu empfindlichen Strafen führen. Von besonderem Interesse für Rechtsanwälte ist daher die Kommentierung von § 11 EU-MPfG, in der das Privileg für Intermediäre, die in Österreich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen („Geheimnisträger“ wie Rechtsanwälte und Steuerberater), profund aufgearbeitet wird.
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