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Rechtsanwaltsausbildung

Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit

Wie die Rechtsanwaltskammern Kurzarbeitszeiten auf die Kernzeit anrechnen und welche Veröffentlichungen dazu vorliegen.

Das Recht und die Praxis der Ausbildung zur Rechtsanwältin werden bislang – trotz der zentralen Bedeutung des Berufsstands für die Rechtspflege – kaum wissenschaftlich aufbereitet. Das Institut für Anwaltsrecht (IAR) hat es sich daher zum Ziel gesetzt, interessante Kennzahlen zugänglich zu machen und aktuelle Rechtsfragen zu dem Thema aufzuarbeiten.

Ob COVID-19-Kurzarbeit auf die „praktische Verwendung“ im Sinne des § 2 RAO (als sogenannte Kernzeit) angerechnet werden kann, wird seit längerem diskutiert. Initiativen in Nationalrat und Bundesrat für eine gesetzliche Klarstellung blieben ohne Erfolg; auch eine Anfrage des Bundesrats vom 03.11.2021 ist weiterhin unbeantwortet. Das LVwG OÖ hat im April 2021 die Anrechnung für eine „große LU“ verneint, während die Praxis der Rechtsanwaltskammern in Österreich stark variiert.

Praxisvergleich
Anrechnung von Kurzarbeit auf die Kernzeit

Ein Überblick über die derzeit gelebte Praxis der Rechtsanwaltskammern in Österreich.

RechtsanwaltskammerPraxis der Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit
Burgenland

volle Anrechnung der Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärter bis zu sechs Monate; danach nur aliquote Anrechnung

Kärnten

kein Anlassfall

Niederösterreich

Anrechnung analog § 2 RAO für einen Zeitraum von max. 6 Monaten als hauptberufliche Tätigkeit (Vollzeit) auf die Kernzeit

Oberösterreich

keine Anrechnung auf die Kernzeit

Salzburg

keine Anrechnung auf die Kernzeit

Steiermark

keine Anrechnung auf die Kernzeit

Tirol

aliquote Anrechnung auf die praktische Verwendung (Kernzeit)

Vorarlberg

zu wenig Erfahrungswerte (nur 1 Anlassfall)

Wien

Anrechnung in analoger Anwendung des § 2 Abs. 1 RAO im Hinblick auf die Anrechenbarkeit von Krankenständen; für über zehn Wochen hinausgehende Zeiten aliquote Anrechnung auf die Kernzeit

Weiterführende Literatur

Diese Ausgangslage haben Andreas Geroldinger und Alexander Robl zum Anlass für einen Beitrag mit dem Titel „Keine Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit auf die ‚Kernzeit‘ als Rechtsanwaltsanwärter?“ genommen. Der vollständige Artikel ist als PDF abrufbar.

Zum Artikel „Keine Anrechnung von COVID-19-Kurzarbeit auf die Kernzeit“

In der Zwischenzeit hat der VwGH die Entscheidung des LVwG OÖ in der Sache bestätigt (VwGH Ro 2021/03/0010); eine Besprechung dieser Entscheidung ist in Arbeit.

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