INSTITUT FÜR ANWALTSRECHT – KATEGORIEN DER FÖRDERMITGLIEDSCHAFT [1]
(§ 10 SATZUNG IAR; STAND JUNI 2022)
Webinar
200€
/Jahr
- Ausstellung einer Teilnahmebestätigung für eine teilnehmende Person, Übermittlung der Folien sowie der Webinar-Unterlage
- Zugang zu den Büchern der Institutsbibliothek vor Ort
- 30% Rabatt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen des Instituts für das Mitglied
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Bronce
750€
/Jahr
- Ausstellung einer Teilnahmebestätigung für bis zu 4 teilnehmende Mitarbeiter des Mitglieds, Übermittlung der Folien sowie der Webinar-Unterlage
- Zugang zu den Büchern der Institutsbibliothek vor Ort
- kostenloser Besuch von Veranstaltungen des Instituts durch das Mitglied bzw einen seiner Mitarbeiter; 30% Rabatt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen des Instituts für beliebig viele Mitarbeiter des Mitglieds
- namentliche Nennung und Logo auf der Institutswebsite sowie Verlinkung auf die Website des Mitglieds
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Silber
1.500€
/Jahr
- Ausstellung einer Teilnahmebestätigung für alle teilnehmenden Mitarbeiter des Mitglieds, Übermittlung der Folien sowie der Webinar-Unterlage
- Zugang zu den Büchern der Institutsbibliothek vor Ort
- kostenloser Besuch von Veranstaltungen des Instituts durch das Mitglied bzw einen seiner Mitarbeiter; 50% Rabatt bei kostenpflichtigen Veranstaltungen des Instituts für beliebig viele Mitarbeiter des Mitglieds
- namentliche Nennung und Logo auf der Institutswebsite sowie Verlinkung auf die Website des Mitglieds
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Gold
2.500€
/Jahr
- Ausstellung einer Teilnahmebestätigung für alle teilnehmenden Mitarbeiter des Mitglieds, Übermittlung der Folien sowie der Webinar-Unterlage
- Zugang zu den Büchern der Institutsbibliothek vor Ort sowie kostenloser Kopier- und Scannservice durch Mitarbeiter des Instituts (maximal 200 A4-Seiten pro Jahr)
- kostenloser Besuch von Veranstaltungen des Instituts durch beliebig viele Mitarbeiter des Mitglieds
- namentliche Nennung und Logo auf der Institutswebsite sowie Verlinkung auf die Website des Mitglieds
- Darstellung des Logos auf Präsentationen und Aussendungen; ein kostenloses Exemplar aller (während der Mitgliedschaft erschienenen) Publikationen des IAR; Reduktion des Stundensatzes bei Gutachtensaufträgen zu anwaltsrechtlichen Fragestellungen um 100 € pro Stunde (bis zur Höhe des jährlichen Förderbeitrags)
Beitritt durch formlosen Antrag (über die Website anwaltsrecht.at und den jeweiligen Button oder an anwaltsrecht@jku.at); Beendigung der Mitgliedschaft zum 31. Dezember jedes Jahres möglich.
[1] Fördernde Mitglieder (natürliche und juristische Personen) unterstützen die Zwecke des Vereins insbesondere durch Zahlung eines Förderbeitrags; sie führen keine Stimme in der Generalversammlung. 2) Bei Kooperation mit einem Mitveranstalter erhalten Mitglieder nach Möglichkeit Ermäßigungen